Restnutzungsdauer-Gutachten für höhere AfA beim Finanzamt

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten können Eigentümer und Kapitalanleger die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich optimieren.

Das Gutachten weist nach, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzliche Regeldauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG.

Dadurch kann der Abschreibungszeitraum verkürzt und die jährliche AfA steuerlich erhöht werden.

Marktwertermittlung Karlsruhe und Umgebung
Patrick Rohrer, Immobilienmakler aus Karlsruhe

Patrick Rohrer

Geschäftsführer

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– Wertermittler (IHK)
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
– von der nach EN ISO/IEC 17024 akkreditieren EWIVS Certification zertifizierter EU/A-001 Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken & Standardimmobilien

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