Restnutzungsdauer-Gutachten für höhere AfA beim Finanzamt
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten können Eigentümer und Kapitalanleger die Abschreibung für Abnutzung (AfA) steuerlich optimieren.
Das Gutachten weist nach, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzliche Regeldauer gemäß § 7 Abs. 4 EStG.
Dadurch kann der Abschreibungszeitraum verkürzt und die jährliche AfA steuerlich erhöht werden.
Patrick Rohrer
Geschäftsführer
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– Wertermittler (IHK)
– DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
– von der nach EN ISO/IEC 17024 akkreditieren EWIVS Certification zertifizierter EU/A-001 Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken & Standardimmobilien
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