nutzungsdauer-gutachten

Steuern sparen und Rendite steigern mit erhöhter Abschreibung (AfA) durch den Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer 

Gutachter für Immobilienbewertung und Grundstücksbewertung

Wir sind ihr sachverständiger Partner für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Nutzungsdauer-Gutachten und die Marktwertermittlung Ihrer Immobilien im Großraum Karlsruhe und Umgebung.

Alle Wertermittlungen und Gutachten werden von unserem Geschäftsführer Patrick Rohrer persönlich erstellt.

Durch die besonderen Qualifizierungen als Wertermittler (IHK) und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 sind seine Verkehrswertgutachten beim Finanzamt zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts sowie einer verkürzten Restnutzungsdauer anerkannt.

DEKRA-zert. Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer

Der Großteil der vermieteten Immobilien in Deutschland wird standardmäßig über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben. Durch unsere professionell erstellten Gutachten lässt sich dem Finanzamt in vielen Fällen eine verkürzte (Rest-)Nutzungsdauer nachweisen.

Dies ermöglicht Ihnen eine höhere Abschreibung und senkt Ihre Steuerlast. Im Ergebnis maximieren Sie damit ganz einfach Ihre Rendite. 

Rechtlicher hintergrunD

Das BMF-Schreiben vom 22.03.2023 „Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz)“ ermöglicht nun eine höhere Abschreibung von vermieteten Immobilien durch den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.

Unsere Gutachten über die verkürzte Nutzungsdauer orientieren sich dabei an den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums sowie dem BMF-Schreiben vom 22.03.2023.

Patrick Rohrer, Immobilienmakler

HÄUFIGE FRAGEN UND DIE PASSENDEN ANTWORTEN

 

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