Das kommt häufiger vor, als die meisten annehmen
Wohnungen, in denen sich über Jahre sehr viel angesammelt hat, gehören zu unserem Alltag. Dahinter stehen fast immer nachvollziehbare Ursachen: eine lange Krankheit, ein Verlust, zunehmende Isolation im Alter, eine Überforderung, die niemand von außen bemerkt hat. Für Angehörige ist die Situation dennoch neu – und häufig mit einem Schamgefühl verbunden, das der Sache nicht angemessen ist.
Für uns ist eine solche Wohnung ein Arbeitsauftrag wie jeder andere, nur mit höheren Anforderungen an Organisation, Schutzausrüstung und Diskretion. Wir bewerten die Situation nicht und wir kommentieren sie nicht gegenüber Dritten. Sie müssen sich also nicht erklären und nichts vorbereiten, bevor Sie mit uns sprechen.
Wichtig ist vor allem eines: Es gibt einen strukturierten Weg. Die Wohnung muss nicht in einem Anlauf und schon gar nicht von Ihnen selbst geleert werden.
Schritt 1: Überblick verschaffen – ohne allein anzufangen
Bevor irgendetwas bewegt wird, geht es nur um eine Einordnung: Wie viele Räume sind betroffen, ist ein Zugang möglich, gibt es Feuchtigkeit, Schäden an Bodenbelägen oder Sanitärobjekten, ist Strom und Wasser vorhanden, wie ist der Zugang zum Gebäude organisiert. Diese Punkte bestimmen den Aufwand.
Viele Angehörige beginnen aus Pflichtgefühl selbst mit dem Aufräumen. Davon raten wir ab – nicht nur wegen möglicher gesundheitlicher Belastungen durch Staub, Schimmel oder verdorbene Lebensmittel, sondern weil dabei regelmäßig Unterlagen und persönliche Dokumente verloren gehen, die später gebraucht werden: Versicherungspolicen, Verträge, Grundbuch- und Bauunterlagen.
Eine kurze gemeinsame Begehung ersetzt Wochen des Grübelns. Sie ist kostenlos, unverbindlich und findet ohne Aufsehen statt.
- Anzahl und Zustand der betroffenen Räume grob festhalten
- Zugang, Etage, Aufzug und Parkmöglichkeiten klären
- Feuchtigkeit, Schäden und Zustand der Haustechnik notieren
- Persönliche Unterlagen nicht selbst entsorgen, sondern sichern lassen
Schritt 2: Zuständigkeit klären
Wer beauftragen darf, hängt von der Rolle ab. Als Erbe oder Erbengemeinschaft entscheiden Sie über den Nachlass, gegebenenfalls nach Vorlage von Testament oder Erbschein. Als Vermieter dürfen Sie erst nach wirksamem Mietende oder auf Grundlage eines Räumungstitels handeln – eine eigenmächtige Räumung während eines laufenden Mietverhältnisses ist unzulässig.
Ist ein rechtlicher Betreuer eingesetzt, läuft die Beauftragung über ihn; bei größeren Maßnahmen kann eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich sein. Bei Wohnungen im Eigentum spielt zusätzlich die Hausverwaltung eine Rolle, wenn Gemeinschaftsflächen oder Leitungen betroffen sind.
Diese Klärung wirkt formal, verhindert aber die häufigsten Verzögerungen. Wir sagen Ihnen bei der Begehung, welche Nachweise wir für die Beauftragung benötigen.
Schritt 3: Räumung oder Verkauf – oder beides aus einer Hand
Sobald der Aufwand bekannt ist, stellt sich die eigentliche Frage: Wird die Wohnung geräumt und anschließend vermietet oder verkauft – oder soll sie im vorhandenen Zustand veräußert werden? Beides kann richtig sein. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Räum- und Instandsetzungskosten und dem Preis, der sich danach erzielen lässt.
Genau an dieser Stelle hilft es, wenn beide Blickwinkel zusammenkommen: die Einschätzung des Räumaufwands und die Bewertung der Immobilie. Wir verbinden das, weil wir beides selbst machen – Räumung mit eigenen Teams, eigenen Sprintern und eigenen Containern seit 2004 und Bewertung durch Patrick Rohrer als zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Dadurch erhalten Sie eine einzige, in sich schlüssige Empfehlung statt zweier Angebote, die sich nicht aufeinander beziehen. Wenn Sie danach verkaufen möchten, übernehmen wir auch das – vom besenreinen Zustand über die Unterlagen bis zur Vermarktung.
- Räumung, Bewertung und Verkauf koordiniert aus einer Hand
- Über 20 Jahre Erfahrung mit stark vernachlässigten Objekten
- Eigene Teams, eigene Sprinter und eigene Container je nach Bedarf, keine wechselnden Subunternehmer
- Fachgerechte Entsorgung mit Nachweisen, auf Wunsch Grundreinigung
Was Sie jetzt konkret tun können
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz per WhatsApp, was ansteht. Wir vereinbaren einen Termin, sehen uns die Wohnung an und Sie erhalten ein Festpreisangebot mit klarer Empfehlung. Bis dahin entsteht Ihnen kein Aufwand und keine Verpflichtung.
Vertiefend passen die beiden folgenden Beiträge: die Abwägung zwischen Räumung und Verkauf im Zustand sowie der konkrete Ablauf eines Räumungstermins.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für miet- und betreuungsrechtliche Fragen sind Rechtsanwalt, Betreuungsgericht oder die zuständige Behörde die richtigen Ansprechpartner.
Die beiden häufigsten Fragen im Detail
Diese Beiträge greifen auf, was Angehörige, Erben und Vermieter am häufigsten wissen möchten – die Abwägung zwischen Räumung und Verkauf sowie der konkrete Ablauf eines Räumungstermins.
- Vermüllte Immobilie verkaufen oder erst räumen?
Stark vermüllte Immobilie im Zustand verkaufen oder vorher räumen lassen? Wie Sie Räumkosten und erzielbaren Verkaufspreis sachlich gegenrechnen – mit Blick aus Bewertung und Räumpraxis.
- Ablauf einer Räumung: Was Angehörige erwartet
Wie ein Räumungstermin bei einer stark vermüllten Wohnung konkret abläuft: Begehung, Festpreis, Durchführung, Diskretion, fachgerechte Entsorgung und Übergabe – Schritt für Schritt erklärt.