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stark vermüllte Wohnungen

Vermüllte Immobilie verkaufen oder erst räumen?

Räumen und dann verkaufen – oder gleich im vorhandenen Zustand abgeben? Diese Frage entscheidet über mehrere zehntausend Euro. Sie lässt sich beantworten, sobald Räumaufwand und erzielbarer Preis einmal nebeneinander liegen.

ca. 5 Minuten LesezeitStand:

Aufgeräumter heller Raum zwischen Räumung und Immobilienverkauf

Kurz beantwortet

Ja. Es gibt einen aktiven Markt für Objekte im vorhandenen Zustand, allerdings mit Preisabschlag. Ob dieser Abschlag höher oder niedriger als die Räumkosten ist, entscheidet über die bessere Variante.

Die eigentliche Rechnung

Ein Objekt in stark vernachlässigtem Zustand erreicht am Markt regelmäßig deutlich weniger als ein geräumtes, sauberes Objekt in gleicher Lage. Der Abschlag entsteht nicht nur aus den tatsächlichen Kosten, sondern aus der Unsicherheit: Käufer können nicht einschätzen, was hinter dem Inventar an Substanz steckt, und kalkulieren diesen Unsicherheitszuschlag in ihr Gebot ein.

Eine Räumung kostet Geld, macht die Substanz aber sichtbar und vergleichbar. Die Frage lautet deshalb nicht, ob eine Räumung teuer ist, sondern ob die Differenz im Verkaufspreis höher ausfällt als die Räum- und Instandsetzungskosten.

In vielen Fällen ist das so – aber nicht in allen. Bei erheblichen Feuchtigkeits- oder Substanzschäden, bei anstehender Kernsanierung oder bei einem klaren Abrissobjekt kann der Verkauf im Zustand an einen professionellen Käufer die wirtschaftlich bessere und deutlich schnellere Lösung sein.

  • Räum- und Entsorgungskosten inklusive Verwertung wertvoller Gegenstände
  • Notwendige Instandsetzung nach der Räumung, etwa Bodenbeläge und Sanitär
  • Erzielbarer Preis geräumt gegenüber Preis im vorhandenen Zustand
  • Laufende Kosten und Zeitfaktor bis zum Verkauf

Warum zwei Blickwinkel zusammengehören

Ein Räumunternehmen kann den Aufwand einschätzen, aber nicht den Marktwert. Ein Makler kann den Marktwert einschätzen, aber selten belastbar sagen, was die Räumung tatsächlich kostet und wie viel davon sich über die Verwertung zurückholen lässt. Wer zwei getrennte Auskünfte einholt, erhält zwei Zahlen, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

Bei Rohrer Immobilien fällt beides zusammen: Räumungen führen wir seit 2005 mit eigenen Teams, eigenen Sprintern und eigenen Containern durch, und die Wertermittlung erfolgt durch Inhaber Patrick Rohrer mit über 20 Jahren Markterfahrung. Bei der Begehung wird deshalb beides gleichzeitig aufgenommen.

Das Ergebnis ist eine einfache Gegenüberstellung: Räumung und Verkauf danach – oder Verkauf im Zustand, jeweils mit einer nachvollziehbaren Größenordnung. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, nicht auf Basis eines Gefühls.

Wenn mehrere Erben mitentscheiden

Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, hat die Gegenüberstellung eine zweite Funktion: Sie versachlicht die Diskussion. Statt über Eindrücke zu streiten, liegen Kosten und erzielbare Preise als Zahlen auf dem Tisch. Für die verbindliche Wertgrundlage kommt in solchen Fällen ein Verkehrswertgutachten in Betracht.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für miet- und betreuungsrechtliche Fragen sind Rechtsanwalt, Betreuungsgericht oder die zuständige Behörde die richtigen Ansprechpartner.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die wichtigsten Fragen aus diesem Beitrag – kompakt zusammengefasst.

Ja. Es gibt einen aktiven Markt für Objekte im vorhandenen Zustand, allerdings mit Preisabschlag. Ob dieser Abschlag höher oder niedriger als die Räumkosten ist, entscheidet über die bessere Variante.

Häufig ja, weil geräumte Objekte vergleichbar werden und der Unsicherheitsabschlag der Käufer entfällt. Bei erheblichen Substanzschäden oder Abrissobjekten kann der Verkauf im Zustand jedoch günstiger sein.

Ja. Verwertbare Möbel, Antiquitäten oder Sammlungen werden vor der Entsorgung gesichert und bewertet; der Gegenwert wird im Angebot angerechnet.

Über den Verkauf entscheiden die Miterben grundsätzlich gemeinsam. Eine neutrale Wertgrundlage – etwa ein Verkehrswertgutachten – erleichtert diese Einigung erheblich.