Zum Inhalt springen

Ratgeber Scheidungsimmobilie

Zugewinnausgleich: Warum ein Gutachten vor Gericht zählt

Beim Zugewinnausgleich geht es um die Frage, wie viel Vermögen während der Ehe entstanden ist – und die Immobilie ist dabei fast immer der größte Posten. Entscheidend ist ihr Wert zu einem bestimmten Stichtag.

ca. 6 Minuten Lesezeit

Was der Zugewinnausgleich ist

In der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft – dem Güterstand, in dem die meisten Ehen ohne Ehevertrag stehen – bleibt das Vermögen während der Ehe getrennt. Bei der Scheidung wird verglichen, wie viel jeder Partner am Anfang hatte und wie viel am Ende. Die Differenz ist der Zugewinn; wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt dem anderen die Hälfte des Überschusses aus.

Für Immobilien heißt das: Nicht der heutige Wunschpreis zählt, sondern der Wert zu den maßgeblichen Stichtagen. Genau deshalb ist eine nachvollziehbar begründete Wertermittlung hier kein Formalismus, sondern die Rechengrundlage.

Warum der Stichtag über die Summe entscheidet

Immobilienwerte verändern sich – durch Marktbewegungen, Modernisierungen oder Instandhaltungsrückstände. Für den Zugewinnausgleich kommt es auf den Wert zum jeweiligen Stichtag an, nicht auf den Wert zum Zeitpunkt der Diskussion.

Ein Gutachten kann einen solchen Stichtag sauber abbilden und begründen. Eine mündliche Einschätzung oder ein Online-Rechner kann das nicht: Beides liefert eine Zahl ohne Herleitung, die im Streitfall wertlos ist.

  • Maßgeblich ist der Wert zum Stichtag, nicht der aktuelle Wunschpreis
  • Modernisierungen und Instandhaltungsrückstände wirken sich aus
  • Die Herleitung des Wertes muss überprüfbar sein

Gutachten oder Maklereinschätzung?

Eine kostenlose Maklereinschätzung ist eine Vermarktungsmeinung: Sie nennt eine Preisspanne, mit der ein Objekt am Markt getestet werden kann. Für Verhandlungen unter Ex-Partnern oder für ein Gerichtsverfahren fehlt ihr das Entscheidende – die methodische Herleitung.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 dokumentiert Bewertungsverfahren, Vergleichsdaten, Bodenrichtwert, Objektzustand und Annahmen. Es ist damit für Anwälte, Gerichte und die Gegenseite überprüfbar – und wird von einem zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt.

  • Rechtsgrundlage: § 194 BauGB, ImmoWertV 2021
  • Dokumentierte Verfahren, Daten und Annahmen statt Preismeinung
  • Persönliche Besichtigung durch den Sachverständigen
  • Digital signierte Lieferung, rund 10 Tage nach der Besichtigung

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Güterstand, Ehevertrag und die konkreten Eigentums- und Finanzierungsverhältnisse können zu abweichenden Ergebnissen führen – dafür sind Rechtsanwalt und Notar zuständig.

Weitere Beiträge zur Scheidungsimmobilie

Ex-Partner auszahlen: Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Beitrag lesen

Gemeinsames Haus ohne Trauschein: Trennung bei unverheirateten Paaren

Beitrag lesen

Vermögensauseinandersetzung

Verkehrswertgutachten ETW / EFH-ZFH: 1.299 €

Zertifiziertes Verkehrswertgutachten für Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Persönliche Besichtigung durch Patrick Rohrer, Lieferung ca. 10 Tage danach, digital signiert.

Verkehrswertgutachten bestellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die wichtigsten Fragen aus diesem Beitrag – kompakt zusammengefasst.