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Immobiliengutachten in Waldbronn

Gutachten in Waldbronn

Für Immobilien in Waldbronn erstellen wir beide Gutachtenarten: das Restnutzungsdauer-Gutachten als Grundlage für eine höhere AfA und das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als belastbare Wertermittlung. Beides mit persönlicher Besichtigung vor Ort durch Patrick Rohrer.

Zwei Gutachten, zwei Ziele

Welches Gutachten passt zu Ihrer Immobilie in Waldbronn?

Beide Gutachten betrachten dieselbe Immobilie aus einer anderen Perspektive. Beim Restnutzungsdauer-Gutachten geht es um die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes – und damit um die Grundlage für eine mögliche Anpassung der AfA.

Das Verkehrswertgutachten ermittelt dagegen den Marktwert nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021. Es schafft eine neutrale Entscheidungsgrundlage, wenn Vermögen bewertet, aufgeteilt, übertragen oder veräußert wird.

Sie möchten sich zunächst unverbindlich orientieren? Nutzen Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung.

Für vermietete Immobilien

Restnutzungsdauer-Gutachten in Waldbronn

Das RND-Gutachten weist die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes nach. Fällt sie kürzer aus als die pauschale Annahme, kann sich die jährliche AfA erhöhen.

  • Zur Vorlage beim Finanzamt
  • Herleitung nach ImmoWertV 2021
  • Persönliche Besichtigung vor Ort
  • Fertig 5 Tage nach der Besichtigung

899 €

Eigentumswohnung oder Ein-/Zweifamilienhaus

Alle Details und Preise

Für eine belastbare Wertermittlung

Verkehrswertgutachten in Waldbronn

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 – neutral, umfassend dokumentiert und auf einen konkreten Stichtag bezogen.

  • Für Scheidung, Erbschaft und Schenkung
  • Für Finanzamt, Gericht oder Verkauf
  • Persönliche Besichtigung vor Ort
  • Digital und signiert nach ca. 10 Tagen

1.299 €

Eigentumswohnung oder Ein-/Zweifamilienhaus

Alle Details und Preise

Häufige Fragen

Antworten rund um beide Gutachtenarten

RND-Gutachten vs. Verkehrswertgutachten vs. Marktwertermittlung – was ist der Unterschied?

Das Restnutzungsdauer-Gutachten (RND) weist für vermietete Bestandsimmobilien eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach und dient der Erhöhung der AfA beim Finanzamt (ab 899 €). Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021, ist umfassend dokumentiert und für Finanzamt, Gericht, Notar und streitige Verfahren bestimmt (ab 1.299 €, ca. 10 Tage). Die Marktwertermittlung ermittelt ebenfalls den aktuellen Marktwert, ist aber kompakter dokumentiert und für interne Zwecke gedacht wie Vermögensaufteilung, Nachlassplanung oder Kaufpreisorientierung – deutlich günstiger (ab 599 €) und in ca. 5–7 Tagen fertig, aber nicht gerichtsfest und nicht zur Vorlage beim Finanzamt gedacht. Alle drei beruhen auf einer persönlichen Besichtigung durch Patrick Rohrer.

Welches Gutachten brauche ich – RND oder Verkehrswertgutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist für Eigentümer vermieteter Bestandsimmobilien gedacht, die eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als Grundlage für die AfA nachweisen möchten. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt dagegen den Marktwert nach § 194 BauGB – etwa für Scheidung, Erbschaft, Schenkung, Finanzamt, Gericht oder Verkauf.

Ist eine Vor-Ort-Besichtigung nötig?

Ja. Beide Gutachten beruhen auf einer persönlichen Besichtigung durch Patrick Rohrer. Nur so lassen sich Bauzustand, Modernisierungen, Ausstattung und objektspezifische Besonderheiten fachgerecht erfassen. Reine Schreibtischgutachten bieten wir nicht an.

Wie läuft die Bestellung und Bezahlung ab?

Auf der jeweiligen Detailseite wählen Sie die Objektart, geben Kontakt- und Objektdaten ein und bezahlen auf der gesicherten Seite von Stripe oder PayPal. Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen, klären die benötigten Unterlagen und vereinbaren den Besichtigungstermin.

Wird das Gutachten vom Finanzamt oder Gericht anerkannt?

Die Gutachten werden von einem zertifizierten Sachverständigen nach den einschlägigen Vorgaben erstellt und nachvollziehbar dokumentiert. Das RND-Gutachten ist zur Vorlage beim Finanzamt bestimmt; die abschließende Würdigung liegt beim zuständigen Finanzamt. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 dienen als belastbare Grundlage für Finanzamt, Gericht und weitere Verfahren.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das Restnutzungsdauer-Gutachten erhalten Sie 5 Tage nach der Besichtigung. Das Verkehrswertgutachten wird nach Erstgespräch, Unterlagenprüfung und Vor-Ort-Termin in der Regel nach ca. 10 Tagen digital und signiert zugestellt.

Persönliche Orientierung

Nicht sicher, welches Gutachten Sie brauchen?

Schildern Sie uns kurz Ihren Anlass. Wir klären mit Ihnen persönlich, welche Gutachtenart zu Ihrer Immobilie in Waldbronn passt.