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Home Staging vor dem Verkauf: Lohnt sich das?

Home Staging bereitet eine Immobilie für den Verkauf vor – nicht durch Renovierung, sondern durch Inszenierung. Der Effekt zeigt sich vor allem in der ersten Wahrnehmung und in der Verkaufsdauer.

ca. 4 Minuten LesezeitStand:

Was Home Staging bedeutet

Home Staging heißt, Räume so vorzubereiten, dass Interessenten ihre Funktion und Größe unmittelbar erfassen: entpersonalisieren, ausräumen, ordnen, punktuell möblieren, Licht und Blickachsen verbessern. Bei leeren Objekten wird mit Leihmobiliar gearbeitet, bei bewohnten Objekten meist mit Reduktion des Vorhandenen.

Es geht dabei nicht um Verschönerung, die Mängel verdeckt. Bauliche Defizite gehören offengelegt – dafür gibt es Unterlagen, Gutachten und Gespräche. Staging beantwortet eine andere Frage: Kann sich ein Käufer hier ein Leben vorstellen?

Welchen Effekt es haben kann

Die meisten Kaufentscheidungen beginnen mit Fotos. Inszenierte Räume erzeugen mehr qualifizierte Anfragen, was zu mehr Besichtigungen und in der Folge zu einer kürzeren Vermarktungsdauer führt. Eine kurze Vermarktungsdauer wirkt sich indirekt auf den Preis aus, weil ein lange angebotenes Objekt Verhandlungsdruck erzeugt.

Verlässliche Pauschalversprechen über Preissteigerungen gibt es dagegen nicht: Der erzielbare Preis wird zuerst von Lage, Zustand und Marktlage bestimmt. Staging holt aus einem gegebenen Objekt heraus, was darin steckt – es verändert nicht seinen Wert.

  • Leerstehende Objekte, deren Raumgrößen schwer einzuschätzen sind
  • Sehr individuell eingerichtete Wohnungen
  • Objekte nach einer Räumung oder Haushaltsauflösung
  • Höherwertige Immobilien mit anspruchsvoller Zielgruppe

Wie wir das handhaben

Wir setzen Home Staging dort ein, wo es wirkt, und lassen es weg, wo es nur Kosten erzeugt. Diese Einschätzung treffen wir vor der Vermarktung gemeinsam mit Ihnen – zusammen mit professioneller Fotografie und der Aufbereitung der Unterlagen. Steht vorher noch eine Räumung an, lässt sich beides in einem Ablauf verbinden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für die steuerliche und rechtliche Beurteilung Ihres Erbfalls sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar zuständig.

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