Zum Inhalt springen

Weitere Themen

RND-Gutachten für die AfA: Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Bei vermieteten Immobilien schreibt das Steuerrecht eine pauschale Nutzungsdauer vor. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, lässt sich die jährliche Abschreibung erhöhen – nachgewiesen durch ein Restnutzungsdauer-Gutachten.

ca. 4 Minuten LesezeitStand:

Die Grundlogik der Abschreibung

Wer eine Immobilie vermietet, schreibt den Gebäudeanteil über die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer ab. Bei älteren Bestandsgebäuden bedeutet das eine niedrige jährliche Abschreibung über einen sehr langen Zeitraum, unabhängig davon, in welchem Zustand das Gebäude tatsächlich ist.

Das Steuerrecht erlaubt jedoch, eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachzuweisen. Ist der Nachweis anerkannt, verteilt sich der Gebäudewert auf weniger Jahre – die jährliche Abschreibung und damit der steuerlich abzugsfähige Aufwand steigen entsprechend.

Für wen sich das rechnet

Interessant ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten typischerweise bei älteren, vermieteten Objekten mit erkennbarem Instandhaltungsrückstand, bei denen wesentliche Bauteile – Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Fassade – ihre üblichen Lebensdauern erreicht oder überschritten haben.

Weniger sinnvoll ist es bei neuwertigen oder kernsanierten Gebäuden, weil dort die tatsächliche Restnutzungsdauer nahe an der typisierten Annahme liegt. Ob die Mehr-Abschreibung die Kosten des Gutachtens übersteigt, hängt vom Gebäudewert, dem Alter und der persönlichen Steuerlast ab – diese Rechnung stellt der Steuerberater auf.

  • Vermietete Immobilie, keine Eigennutzung
  • Älteres Gebäude mit Instandhaltungsrückstand
  • Wesentliche Bauteile am Ende ihrer üblichen Lebensdauer
  • Ausreichend hoher Gebäudewert, damit sich die Mehr-Abschreibung auswirkt

So entsteht das Gutachten

Grundlage ist eine Objektbesichtigung mit Aufnahme der wesentlichen Bauteile und ihres Zustands. Daraus wird die Restnutzungsdauer modellgestützt hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert. Das Gutachten wird digital signiert geliefert und ist für die Vorlage beim Finanzamt und beim Steuerberater bestimmt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für die steuerliche und rechtliche Beurteilung Ihres Erbfalls sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar zuständig.

Weitere Themen im Ratgeber

Teilungsversteigerung vermeiden: Alternativen für Erbengemeinschaften

Beitrag lesen

Für Kapitalanleger

Restnutzungsdauer-Gutachten bestellen

Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer für die AfA Ihrer vermieteten Immobilie – erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen, digital signiert.

RND-Gutachten bestellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die wichtigsten Fragen aus diesem Beitrag – kompakt zusammengefasst.