Wer den Makler beauftragt, vereinbart die Vergütung
Die Vergütung des Maklers wird im Maklervertrag festgelegt. Bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf die Käuferseite in vielen Fällen nicht stärker belastet werden als die Verkäuferseite. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler und soll der Käufer einen Anteil übernehmen, muss der Verkäufer grundsätzlich mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben.
Der Begriff Bestellerprinzip wird häufig vereinfacht verwendet. Für den Immobilienkauf gelten jedoch andere Regeln als bei der Wohnraumvermietung. Entscheidend sind Objektart, Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Falls.
Welche Provisionshöhen üblich sind
Eine bundesweit verbindliche Einheitsprovision gibt es nicht. Je nach Region, Objekt, Leistungsumfang und Vereinbarung bewegt sich die Gesamtprovision häufig in einer Bandbreite von mehreren Prozent des notariellen Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer. Ob und wie sie zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird, steht im Maklervertrag.
Vor der Unterschrift sollten Eigentümer nicht nur auf den Prozentsatz achten, sondern auch auf Laufzeit, Alleinauftrag, Kündigung, Leistungsumfang und den Zeitpunkt der Fälligkeit. Eine transparente Vereinbarung verhindert spätere Missverständnisse.
- Provisionshöhe und Umsatzsteuer schriftlich festhalten
- Verteilung zwischen Verkäufer und Käufer prüfen
- Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung verstehen
- Fälligkeit erst bei erfolgreichem Abschluss beachten
Warum die Klärung vor der Beauftragung wichtig ist
Die Provision ist Teil der wirtschaftlichen Verkaufsplanung. Erst wenn erwartbarer Kaufpreis, Vermarktungsleistung und sämtliche Verkaufskosten transparent sind, lässt sich der voraussichtliche Nettoerlös realistisch einschätzen. Lassen Sie unklare Klauseln vor Vertragsabschluss rechtlich prüfen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Maklervertrag, die Objektart und die gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls.